Arbeitgeber pleite: Bekomme ich weiter Lohn gezahlt und von wem? Gibt es Insolvenzgeld?

Hier ist zu unterscheiden, ob der Lohnanspruch vor Insolvenzeröffnung oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist. Besteht der Lohnanspruch aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, handelt es sich um eine Insolvenzforderung, § 38 InsO. Diese muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Jedoch wird diese dann lediglich zu einem bestimmten Prozentsatz erfüllt. Som...

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