Hier ist zu unterscheiden, ob der Lohnanspruch vor Insolvenzeröffnung oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist. Besteht der Lohnanspruch aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, handelt es sich um eine Insolvenzforderung, § 38 InsO. Diese muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Jedoch wird diese dann lediglich zu einem bestimmten Prozentsatz erfüllt. Som...
Jürgen Krüger Projektleiter

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