Ein unglaublicher Aktenvermerk der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) (2)

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…dass sie, kurz vorher, von eben dieser Frau, auch einen Anruf hatte und ihr eindeutig gesagt hatte, dass Herr G. nach wie vor bei uns leben könne.

Sie hatte ihr sogar noch erwähnt, was ich mir aus gutem Grund verkniffen hatte, dass ich mich über den Vorgang im Sozialamt amüsiert hatte. Das konnte sie zwar nicht verstehen, aber damit war das Gespräch beendet.
Mir war doch klar, dass dieses Gespräch für Herrn Heinrich so was von sinnlos war. Die Aussagen von Herrn G. hätten ihm nie etwas genutzt.

Was Herr Heinrich hätte für sich verwenden wollen, waren ohnehin Halb- oder Unwahrheiten, die hätten keiner Prüfung standgehalten und Herr G. wäre damals der Erste gewesen, der zu dem Gesprächsinhalt nicht mehr gestanden hätte.

Außerdem haben wir uns amüsiert, dass sie immer noch ein Problem damit hatten, dass wir es geschafft haben, die Rekonstruktion des Haus und dessen Anbau zu finanzieren.


Vor allem deshalb, weil es der Stadt nicht, wie beim Haus ein paar Jahre vorher, gelungen war, die Förderung durch das Land Brandenburg zu verhindern.

Da wir noch mitten im Umbau der ehemaligen KITA steckten, war an dem Tage, dieser Triumpf, das Thema im Haus, nicht Herr G.

Für uns unerklärlich, zog Herr G. am Samstag mit unserer Hilfe ins Obdachlosenhaus.

 

Ich hatte keinen Gesprächsbedarf und dachte nur, lass ihn machen, er muss ja selber wissen, was er tut, während er davon ausging, ich hätte eine unwiderrufliche Entscheidung getroffen. Sein schlechtes Gewissen und der Schock, plötzlich wieder im Obdachlosenheim gelandet zu sein, taten ihr übriges.

(wie die Fotos zeigen, hatten er sich ja nun verbessert, oder doch nicht?)

Erst Wochen später kam heraus, dass die Sachbearbeiterin des Sozialamtes, nachdem sie mit Frau L. und mir gesprochen hatte, zu Herrn G.
ging und ihm sagte, dass er nicht mehr in unser Haus zurück könne.

Das war mehr, als nur eine dreiste Lüge.

Für uns nicht so verwunderlich, hatte das Sozialamt doch schon über Jahre, immer wieder, mit mehr oder weniger Erfolg versucht, Menschen davon zu überzeugen, unser Haus zu verlassen.


 

Das Ergebnis war in vielen Fällen, gesundheitlicher und geistiger Verfall, Verwahr- losung, Straftaten, Krankenhaus- und Therapiekosten, wegen häufigen Rückfällen oder Dauerkonsum.

Todesfälle, durch lang anhaltenden, erheblichen Alkoholgenuss, nachdem sie unser Haus verlassen hatten, sind keine Seltenheit.

Der, hier näher betrach- tete, Aktenvermerk entstand am 07.02.2003 im Sozialamt der Stadt Frankfurt (Oder) und zeigt deutlich der Zweck
soll die Mittel heiligen, wenn es um IMAGO 91 geht.

 

 

ARGE macht Arbeitslosen zum Obdachlosen

Die ARGE-Greifswald hat einem Bedürftigen nach Recherchen des
ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ so lange das Arbeitslosengeld II gekürzt, bis
seine Wohnung infolge von Mietschulden zwangsgeräumt wurde.
Der 53jährige wurde deshalb am vergangenen Mittwoch in das städtische
Obdachlosenheim Greifswald eingewiesen. Insgesamt hatte die ARGE dem
Langzeitarbeitslosen über neun Monate alle Leistungen gestrichen, weil er „zu
keiner Kooperation mit der ARGE bereit war. Der ungelernte Arbeitslose wurde
unter anderem dafür sanktioniert, dass er keine Bewerbungen schrieb, wie seine
Fallmanagerin es ihm aufgetragen hatte. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt,
dass der Mann Analphabet ist. Nach Einschätzung seiner Rechtsanwältin Katharina
Appelt war diese und insgesamt Zwei Drittel der Sanktionen widerrechtlich.
(Originaltext www.youtube.com)

 

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