Im Sommer verziehen sich viele auf die Terasse oder den Balkon. Dort wird natürlich oft auch Musik gehört oder der Fernseher läuft. Nachbarn können gegen die Geräuschkulisse nur bedingt vorgehen. Grundsätzlich gehört beides zum üblichen Mietgebrauch. Jedoch muss der Mieter sich beim Musikhören oder Fernsehen an die vorgegebenen Ruhezeiten halten. Von 13 bis ...
Jürgen Krüger Projektleiter

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